Ergänzungsprüfung in Tübingen: ABMELDUNG / KRANKMELDUNG

Bitte beachten Sie die folgenden Regelungen.

SCHRIFTLICHE PRÜFUNG

  1. Abmeldung bis zum 7. Tag vor der Prüfung:
    Füllen Sie das Formular aus und klicken Sie auf "Absenden", wenn Sie von der Ergänzungsprüfung verbindlich zurücktreten wollen. Die Prüfung gilt als nicht unternommen.

  2. Abmeldung/Krankmeldung ab dem 6. Tag vor der Prüfung:
    Füllen Sie das Formular aus und klicken Sie auf "Absenden", wenn Sie von der Ergänzungsprüfung verbindlich zurücktreten wollen. Sie müssen einen Nachweis der Prüfungsunfähigkeit einreichen (s. Upload). Der Nachweis muss spätestens am dritten Tag nach der Prüfung vorliegen. Als Nachweis dient i. d. R. eine ärztliche Bescheinigung. Wenn der Nachweis vorliegt, gilt die Prüfung als nicht unternommen. Wenn kein Nachweis vorliegt, gilt die Prüfung als nicht bestanden.

Es findet keine Nachprüfung statt. Sie haben die Möglichkeit sich zur nächsten Prüfung, die etwa ein halbes Jahr später stattfindet, erneut anzumelden.

Termine der schriftlichen Prüfung: Graecum: 12.02.2025; Latinum/Großes Latinum: ca. 13.02.2025. Änderungen sind vorbehalten.

MÜNDLICHE PRÜFUNG

  1. Füllen Sie das Formular aus und klicken Sie auf "Absenden", wenn Sie an der mündlichen Prüfung krankheitsbedingt nicht teilnehmen können. Sie müssen einen Nachweis der Prüfungsunfähigkeit einreichen (s. Upload). Der Nachweis muss spätestens am dritten Tag nach der mündlichen Prüfung vorliegen. Als Nachweis dient i. d. R. eine ärztliche Bescheinigung. Wenn der Nachweis vorliegt, findet eine Nachprüfung statt. Der Termin der Nachprüfung wird Ihnen rechtzeitig bekanntgegeben. Das Ergebnis der schriftlichen Prüfung wird gewertet. Wenn kein Nachweis vorliegt, gilt die Prüfung als nicht bestanden.

Formular

Erlaubte Dateiendungen: .pdf, .png, .jpeg, .jpg

Erlaubte Dateiendungen: .pdf, .png, .jpeg, .jpg

Zurück Weiter
Inhalt wird geladen...