Antrag auf Zuweisung einer Fremdsprachenassistentin / eines Fremdsprachenassistenten aus dem Ausland für das folgende Schuljahr

Studierende aus dem Ausland sammeln als Fremdsprachenassistenzkraft (kurz FSA) Unterrichtserfahrungen. Umgekehrt bereichern FSA aus dem Ausland den Fremdsprachenunterricht an Gastschulen in Deutschland.
Sie können bis **spätestens Mitte Februar **die Zuweisung einer FSA beantragen. Bitte beachten Sie, dass in der Regel mehr Anträge eingehen als Personen vermittelt werden können.

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