Virtuelle Führungen durch die Gedenkstätte des KZ Auschwitz-Birkenau
Die virtuellen Führungen „Auschwitz. In front of your eyes“ können von öffentlichen und privaten weiterführenden Schulen in Baden-Württemberg gebucht werden. Eine Teilnahme ist für Schülerinnen und Schüler früherstens ab 14 Jahren bzw. ab Klasse 8 möglich.
Bei positiver Antragsprüfung erhält die Schule eine Kostenübernahmezusage des Kultusministeriums mit einem individuellen Buchungscode und weiteren Informationen. Mit diesem Buchungscode kann die Schule eine kostenfreie Buchung einer virtuellen Gedenkstättenführung bei der Stiftung Auschwitz-Birkenau durchführen. Neben der Terminfindung werden auch alle weiteren technischen und ablaufbezogenen Fragen direkt zwischen der buchenden Schule und der Stiftung Auschwitz-Birkenau geklärt. Die zugesagten Führungen sollten möglichst zeitnah durchgeführt werden, spätestens jedoch bis 31. Oktober 2026. Sollte eine zugesagte Führung doch nicht mehr stattfinden können, ist dies umgehend dem Kultusministerium bekannt zu geben, damit ggf. andere Schulen nachrücken können.
Um möglichst vielen Schulen eine der insgesamt 50 virtuellen Führungen zu ermöglichen, kann sich jede Schule nur einmalig anmelden. Aus diesem Grund ist bei Anmeldung die Zustimmung der Schulleitung zu versichern. An jeder Führung können dann aber zeitgleich mehrere Klassen oder Klassenstufen einer Schule teilnehmen, da ausreichend Zugänge pro Führung zur Verfügung stehen. Wenn Sie die Führung in Kooperation mit einer anderen Schule buchen möchten bzw. keine Einwände hätten, wenn noch eine weitere Schule zeitgleich an der Führung Ihrer Schule teilnehmen würde, geben Sie dies bitte nachfolgend an.
Die Führungen sind für die Schulen vollständig kostenfrei. Die Abrechnung der bewilligten Führungen erfolgt ausschließlich zwischen der Stiftung Auschwitz-Birkenau und dem Kultusministerium, so dass für die Schulen diesbezüglich kein Aufwand entsteht.
Die Führungen sind mit den teilnehmenden Schülerinnen und Schülern gemäß dem üblichen Vorgehen bei physischen Gedenkstättenfahrten pädagogisch und altersbezogen zweckmäßig vor- und nachzubereiten. Alle teilnehmenden Schulen verpflichten sich, dem Kultusministerium innerhalb von 14 Tagen nach der Führung mitzuteilen, dass diese stattgefunden hat. Zudem ist das Ausfüllen einer kurzen Online-Evaluierung des Kultusministeriums nach der Führung obligatorisch.