Antrag auf Übernahme für schulspezifische Fortbildungskosten
Im Rahmen der Zusatzvereinbarung Administration des DigitalPakts Schule werden Mittel bereitgestellt, mit denen die Fortbildungsaktivitäten für Lehrkräfte im Bereich der digitalen Bildung verstärkt werden sollen.
Eine der daraus resultierenden Maßnahmen ist das Angebot an Schulen/Lehrkräfte, die Kosten für Fortbildungsmaßnahmen zu übernehmen, die von der Schule selbst organisiert werden.
In diesem Zuge werden die anfallenden Trainerkosten für alle Fortbildungen übernommen, die eine gewinnbringende Unterstützung des digitalen Lehrens und Lernens an der jeweiligen Schule mit einen Umfang von mindestens 3 Stunden darstellen. Kosten für Fortbildungen gleicher thematischer Ausrichtung und zeitlichen Umfangs, die im Verbund mit anderen Schulen durchgeführt werden, werden ebenfalls übernommen.
Fortbildungsanbieter können externe Referenten, bereits bestehende Dienstleister der Schule/des Schulträgers, regionl verortete Experten etc. sein. Es können sowohl Präsenz- als auch Online-Angebote unterstützt werden. Die maximale Unterstützungssumme beträgt 30 Euro pro teilnehmender Lehrkraft und weiteren am Schulleben beteiligten Personen (ohne Schülerinnen und Schüler).
Bei Förderzusage wird der Anbieter von der Schule beauftragt, die Rechnung wird dann im Nachgang beim ZSL eingereicht.
Der Antrag auf Kostenübernahme muss VOR Beauftragung des Anbieters und ca. 4 Wochen VOR dem geplanten Termin gestellt werden.