Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) zum Einsatz von bettermarks für Startchancenschulen mit dem ZSL
Die Nutzung des Intelligenten Tutoring Systems (ITS) bettermarks durch Lehrpersonen und Lernende Ihrer Schule erfordert den Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrages (AVV) zwischen Ihrer Institution als datenschutzrechtlich verantwortlicher Stelle und dem ZSL. Denn insoweit verarbeitet das ZSL im Auftrag Ihrer Institution personenbezogene Daten, wenn auch das ZSL selbst keinen Zugriff auf die personenbezogenen Daten von Lehrpersonen und Lernenden Ihrer Schule hat. Vielmeht erfolgt die Verarbeitung unmittelbar durch den Unterauftragsverarbeiter bettermarks GmbH im Rahmen eines sog. "Ketten-AVV" mit unmittelbarem Weisungsrecht der Schulen gegenüber der bettermarks GmbH.
Das ZSL hat mit bettermarks gemäß Ausschreibung einen Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen.
Der Abschluss des AVV erfolgt durch diese OFT-Abfrage. Das ZSL hat die Vertragsbedingungen des AVV unter dem Az. ZSL32-6712-47/1/2 freigegeben und bereits vorgezeichnet, sehen Sie dazu die nachfolgend bereitgestellte PDF-Datei. Wir bitten Sie, die PDF-Datei an den markierten Stellen auszufüllen sowie in Ihrer Funktion als Schulleitung zu unterzeichnen und anschließend innerhalb dieser Abfrage wieder hochzuladen. Weitere für die Auftragsverarbeitung erforderliche Angaben werden über die Formularfelder abgefragt.
Als Service stellt Ihnen das ZSL als weitere Datei eine Mustervorlage zum Erstellen eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 Abs. 1 DSGVO zur Verfügung, welches Ihre Schule als Verantwortlicher hinsichtlich der Verarbeitung von personenbezogenen Daten im ITS von bettermarks zu führen hat. Diese Vorlage können Sie entsprechen ausfüllen und verwenden für Ihre datenschutzrechtliche Dokumentation.